Immobilienbewertung in Darmstadt, kostenlos und mit Herleitung
- Wir nennen Ihnen eine Spanne, keine Wunschzahl.
- Sie erfahren, woher jede Zahl stammt.
- Rückmeldung innerhalb eines Werktags.
Ausgangslage
Sie wollen wissen, was das Haus wert ist. Nicht, weil Sie morgen verkaufen, sondern weil Sie eine Zahl brauchen: für die Bank, für die Erbengemeinschaft, für die eigene Planung. Drei Online-Rechner haben Ihnen drei verschiedene Zahlen genannt, und keiner hat erklärt, wie er darauf kommt.
Was wir prüfen
- Bodenrichtwert Ihrer Zone aus BORIS Hessen.
- Vergleichsfälle aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses.
- Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, nicht nach Exposé.
- Zustand von Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen.
- Energetischer Stand und was daraus für den Käufer folgt.
- Rechtliche Lasten im Grundbuch, also Wegerechte, Wohnrechte, Reallasten.
- Bei vermieteten Objekten die Mietsituation und ihre Kündbarkeit.
Verfahren
Für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen führt der Vergleichswert. Wo zu wenige Vergleichsfälle vorliegen, tritt der Sachwert daneben. Bei vermieteten Objekten rechnet der Ertragswert. Welches Verfahren wir angewendet haben, steht in der Einschätzung, nicht im Kleingedruckten.
- Schritt 1
Sie schildern die Immobilie.
Objektart, Ort, ungefähre Größe. Mehr brauchen wir für den ersten Anruf nicht.
- Schritt 2
Wir sehen sie uns an.
Vor Ort, kostenlos. Wir prüfen Zustand, Lage und Unterlagen und gleichen ab, was in der Nachbarschaft tatsächlich gezahlt wurde.
- Schritt 3
Sie bekommen eine Spanne mit Begründung.
Schriftlich, mit Herkunft der Zahlen. Ob Sie danach verkaufen, entscheiden Sie.
Unterlagen, die helfen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnung mit Grundrissen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und die letzten drei Eigentümerprotokolle. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wo Sie es bekommen.
Was Sie das kostet
Die Bewertung ist kostenlos. Die Besichtigung vor Ort ebenso, und die schriftliche Einschätzung, die Sie danach bekommen, auch. Es entsteht daraus kein Auftrag und keine Zahlungspflicht.
Eine Provision fällt erst an, wenn ein Kaufvertrag notariell beurkundet wird. Ihre Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. Sie steht in Ihrem Maklervertrag, bevor Sie ihn unterschreiben, nicht in einer Fußnote auf einer Website. Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher zudem, dass die Provision zwischen beiden Seiten geteilt wird und der Verkäufer nicht weniger tragen darf als der Käufer.
FAQ
Ist die Bewertung wirklich kostenlos?
Ja. Weder die Besichtigung noch die schriftliche Einschätzung kosten etwas. Es entsteht auch kein Auftrag daraus.
Ist das ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Ein Gutachten nach § 194 BauGB, das vor Gericht oder beim Finanzamt Bestand hat, erstellt ein öffentlich bestellter Sachverständiger oder der Gutachterausschuss. Unsere Einschätzung ist eine Marktwerteinschätzung für Ihre Entscheidung.
Wann brauche ich ein förmliches Gutachten?
Bei Scheidung, Erbauseinandersetzung mit Streit, Zwangsversteigerung oder wenn das Finanzamt eine abweichende Bewertung fordert. Wir sagen Ihnen, wenn wir glauben, dass Sie eines brauchen.
Wie lange ist die Einschätzung gültig?
Als Orientierung etwa ein halbes Jahr. Danach haben sich Bodenrichtwerte, Zinsniveau und Angebotslage meist so weit bewegt, dass wir neu rechnen würden.
Warum nennen Sie eine Spanne statt einer Zahl?
Weil eine einzelne Zahl eine Genauigkeit vortäuscht, die es am Immobilienmarkt nicht gibt. Die Spanne zeigt Ihnen, worüber verhandelt wird.
Wertermittlung anfragen
Sie schildern kurz, um was für eine Immobilie es geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und stimmen einen Termin ab. Die Besichtigung ist kostenlos, ein Auftrag entsteht dadurch nicht.