Geerbte Immobilie verkaufen in Darmstadt: Erbengemeinschaft und Ablauf
Eine geerbte Immobilie lässt sich erst verkaufen, wenn die Erbengemeinschaft sich einig ist, und einig wird sie über eine Zahl, die alle nachvollziehen können. Die Einschätzung geht an alle Miterben gleichzeitig, in derselben Fassung.
Das Haus steht seit Monaten leer.Jeder hat eine andere Vorstellung vom Wert, und niemand will derjenige sein, der zu billig verkauft.
Was passiert mit einem geerbten Haus?
Was prüfen wir bei einer Erbimmobilie?
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- Stand der Grundbuchberichtigung.
- Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und wer bevollmächtigt ist.
- Zustand der leerstehenden Immobilie, besonders Heizung, Feuchtigkeit und Frostschäden.
- Wohnrechte oder Nießbrauch im Grundbuch.
- Laufende Kosten des Leerstands.
Woran scheitert der Verkauf in einer Erbengemeinschaft?
In einer Erbengemeinschaft muss über den Verkauf einstimmig entschieden werden. Eine belegte Spanne, die alle gleichzeitig sehen und deren Herleitung nachvollziehbar ist, löst mehr Streit als jedes Gespräch über Gerechtigkeit.
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Schritt 1: Sie schildern die Immobilie.
Objektart, Ort, ungefähre Größe. Mehr brauchen wir für den ersten Anruf nicht.
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Schritt 2: Wir sehen sie uns an.
Vor Ort, kostenlos. Wir prüfen Zustand, Lage und Unterlagen und gleichen ab, was in der Nachbarschaft tatsächlich gezahlt wurde.
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Schritt 3: Sie bekommen eine Spanne mit Begründung.
Schriftlich, mit Herkunft der Zahlen. Ob Sie danach verkaufen, entscheiden Sie.
Welche Unterlagen braucht die Erbengemeinschaft?
- Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Sterbeurkunde
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauzeichnungen soweit vorhanden
- Energieausweis
- letzte Nebenkostenabrechnungen
Ihr Ansprechpartner in Darmstadt
Eine Bewertung entsteht vor Ort, nicht im Rechner. Deshalb wissen Sie vorher, wer klingelt.
Über zehn Jahre Erfahrung in der Bewertung und Vermittlung von Immobilien. Zu jeder Anfrage fährt jemand hin, sieht sich das Objekt an und nimmt den Zustand auf.
Häufige Fragen zur geerbten Immobilie
Alle Erben müssen zustimmen. Was, wenn einer blockiert?
Dann bleibt rechtlich die Teilungsversteigerung. Sie führt fast immer zu einem niedrigeren Erlös als ein freier Verkauf, weil der Bieterkreis kleiner ist.
Brauchen wir einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das dem Grundbuchamt meist.
Muss das Grundbuch vor dem Verkauf berichtigt werden?
Die Erben müssen als Eigentümer eingetragen sein, bevor verkauft werden kann. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei.
Wie wird der Wert für die Erbschaftsteuer ermittelt?
Das Finanzamt bewertet nach dem Bewertungsgesetz, meist im typisierten Verfahren. Wir bewerten den Marktwert, die steuerliche Einordnung gehört zum Steuerberater.
Was kostet der Leerstand?
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strom und eine Grundtemperatur im Winter laufen weiter. Dazu kommt, dass Versicherer bei längerem Leerstand den Schutz einschränken.
Was kostet Sie das?
Die Bewertung ist kostenlos. Es entsteht daraus kein Auftrag und keine Zahlungspflicht.
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Sie schildern kurz, um was für eine Immobilie es geht. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und stimmen einen Termin ab.